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Verkauf vorbereiten

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie?

Eine professionelle Immobilienvermittlung beginnt bereits vor der Veröffentlichung des Angebots. Wer die Unterlagen frühzeitig zusammenstellt, erspart sich später Rückfragen, Verzögerungen und unnötigen Druck.

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Blick auf den Hauseingang eines gepflegten Wohnhauses mit Vordach

Das Wichtigste auf einen Blick

Fünf Punkte, die wir zu Beginn jedes Verkaufsauftrags klären.

  1. Die meisten Unterlagen werden nicht erst beim Notar gebraucht, sondern schon für die Wertermittlung und das Exposé.
  2. Welche Dokumente nötig sind, hängt von der Immobilienart ab. Bei einer Eigentumswohnung kommen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft hinzu.
  3. Der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  4. Schon in der Immobilienanzeige sind bestimmte Angaben aus dem Energieausweis verpflichtend.
  5. Die Beschaffung bei Ämtern und Behörden braucht Zeit. Wer früh anfängt, verliert später keine Wochen.

Warum die Unterlagen so früh gebraucht werden

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass die Unterlagen erst beim Notar eine Rolle spielen. Tatsächlich werden die meisten Dokumente schon deutlich früher benötigt: für die Wertermittlung, für ein aussagekräftiges Exposé und für die Fragen, die Kaufinteressenten bereits bei der ersten Besichtigung stellen.

Fehlt ein Dokument, entsteht eine Lücke – und Lücken kosten in der Vermarktung Zeit und Vertrauen. Deshalb prüfen wir gemeinsam mit unseren Mandanten zu Beginn, welche Unterlagen vorhanden sind und welche noch beschafft werden müssen.

Funk Immobilien übernimmt auf Wunsch die Abstimmung mit Ämtern und Behörden und stellt die Unterlagen für Sie zusammen. So schaffen wir eine belastbare Grundlage für die spätere Vermarktung.

Zwei Personen reichen sich nach einem Beratungsgespräch die Hand

Zum Abhaken

Welche Unterlagen haben Sie schon?

Haken Sie ab, was bei Ihnen vorliegt. Was fehlt, beschaffen wir auf Wunsch für Sie.

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Die Liste ist ein Anhaltspunkt, kein abschließender Katalog. Was in Ihrem Fall zusätzlich nötig ist, klären wir im Gespräch.

Wo Sie die Dokumente bekommen

Die meisten Unterlagen liegen bei einer Behörde oder der Hausverwaltung. Hier die üblichen Anlaufstellen.

  • Grundbuchauszug

    Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Eigentümer erhalten ihn auf Antrag, ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen.

  • Flurkarte

    Beim Katasteramt beziehungsweise dem Amt für Bodenmanagement.

  • Bauakte und Grundrisse

    Beim Bauamt der Stadt oder Gemeinde. Ältere Akten brauchen erfahrungsgemäß länger.

  • Wohnflächenberechnung

    Oft Teil der Bauunterlagen. Fehlt sie, lässt sie sich durch Aufmaß erstellen.

  • Energieausweis

    Über einen qualifizierten Aussteller. Prüfen Sie vorab die Gültigkeitsdauer eines vorhandenen Ausweises.

  • Unterlagen der Eigentümergemeinschaft

    Über die Hausverwaltung – Teilungserklärung, Protokolle, Abrechnungen und Wirtschaftsplan.

  • Nachweise zu Modernisierungen

    Eigene Rechnungen und Handwerkerbelege. Sie belegen, was Sie in die Immobilie investiert haben.

  • Angaben zu Baulasten

    Beim Baulastenverzeichnis der zuständigen Bauaufsicht.

So gehen wir die Unterlagen mit Ihnen durch

Fünf Schritte, bis die Mappe vollständig ist.

  1. Bestand sichten

    Wir sehen gemeinsam durch, was Sie bereits haben – oft ist das mehr als gedacht.

  2. Lücken benennen

    Wir listen auf, was fehlt, und wer es jeweils ausstellt.

  3. Beschaffung übernehmen

    Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ämtern, Behörden und der Hausverwaltung ab.

  4. Auf Stimmigkeit prüfen

    Passen Flächen, Grundrisse und Grundbuch zusammen? Widersprüche klären wir vor der Veröffentlichung.

  5. Mappe fertigstellen

    Alle Unterlagen liegen gebündelt vor, bevor die Immobilie in den Markt geht.

Häufige Fragen zu den Verkaufsunterlagen

Spätestens bei der Besichtigung muss er Kaufinteressenten unaufgefordert vorgelegt werden. Bestimmte Angaben daraus gehören bereits in die Immobilienanzeige. Deshalb sollte er vorliegen, bevor das Angebot veröffentlicht wird.

Ein Energieausweis hat eine begrenzte Gültigkeit. Läuft er während der Vermarktung aus, muss rechtzeitig ein neuer erstellt werden. Wir behalten das für unsere Auftraggeber im Blick.

Das lässt sich nicht allgemein sagen und hängt von Behörde und Aktenlage ab. Ältere Bauakten brauchen erfahrungsgemäß länger. Genau deshalb beginnen wir damit früh.

Vieles lässt sich rekonstruieren, etwa über die Bauakte oder ein neues Aufmaß. Wo etwas endgültig fehlt, stellen wir das offen dar, statt es zu übergehen.

Bei einer Eigentumswohnung ja. Kaufinteressenten und ihre Banken wollen wissen, welche Beschlüsse gefasst wurden und ob Sanierungen anstehen. Fehlen sie, entstehen Zweifel.

Auf Wunsch ja. Wir stimmen uns mit Ämtern, Behörden und der Hausverwaltung ab und stellen die Unterlagen für Sie zusammen.

Porträt von Inge Weck, Assistenz und Kundenservice bei Funk Immobilien

Über die Autorin

Inge Weck

Assistenz und Kundenservice bei Funk Immobilien

Die Unterlagenmappe eines Verkaufsobjekts geht bei Funk Immobilien durch Inge Wecks Hände. Sie fordert an, hakt nach und prüft, ob Grundbuch, Grundrisse und Flächen zusammenpassen, bevor eine Immobilie in den Markt geht. Aus dieser Arbeit stammt fast jeder Punkt dieser Übersicht.

Darüber hinaus arbeiten wir als Sicherheitsnetz und prüfen schon im Vorfeld alle relevanten Details.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Funk Immobilien unterstützt Sie bei der Prüfung und Zusammenstellung der Unterlagen und übernimmt auf Wunsch die Abstimmung mit Ämtern und Behörden. Sprechen Sie uns gerne an.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt unsere Erfahrungen aus der Vermittlungspraxis wieder. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Welche Unterlagen und gesetzlichen Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, klären wir individuell. Stand: September 2026.

Funk Immobilien – Michael Funk
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